Mit Beschluss des Finanzministers vom 31.05.2018 werden die Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland weiter reduziert.
Bislang waren pro Kalendermonat 2.300,- EUR Barabhebungen zulässig, ab dem 04.06.2018 sind es 5.000,- EUR.
Weiter wurde der Barbetrag, der bei einer Auslandsreise pro Person (in Euro oder einer fremden Währung) aus Griechenland mitgenommen werden darf von 2.300,- auf 3.000,- EUR erhöht.
Auch der Betrag, der per Banküberweisung im Zeitraum von zwei Kalendermonaten ins Ausland überwiesen werden darf, wurde erhöht. Hier sind 4.000,- EUR erlaubt, allerdings erst ab 01.07.2018.
Zahlungsmöglichkeiten ins Ausland von juristischen Personen und Firmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit wurden ebenfalls erweitert: Der pro Zahlungsempfänger (Kunde, Geschäftspartner) täglich zulässige Betrag wurde von 20.000,- EUR auf 40.000,- EUR erhöht. Gültig ab Veröffentlichung im griechischen Regierungsblatt.