Wie angekündigt hat die neue Regierung die in Griechenland jährlich zu zahlende Grundsteuer ( EN.F.I.A.) mit Gesetzt vom 31.07.2019 bereits für das Steuerjahr 2019 gesenkt. Daran gibt es an sich nichts zu deuten. Wenn aber die Frage danach gestellt wird, in welcher Höhe EN.F.I.A. gesenkt wurde und wer davon profitiert, werden die Schlagzeilen schnell verwirrend. „Senkung um bis zu 30% !“ ist in den Medien zu lesen. Schön und gut, aber: 30% wovon? Und was macht das aus? Und für wen?
Die Reduzierung der EN.F.I.A. Steuer durch das Gesetz 4621/2019 im Einzelnen:
Die von natürlichen Personen (die Reduzierung gilt nicht für juristische Personen!) zu zahlende EN.F.I.A. Steuer wird bei einem Gesamtwert (objektiver Wert) aller im Eigentum einer Person stehenden Immobilien
- von bis zu 60.000,- € um 30%,
- von bis zu 70.000,- € um 27%,
- von bis zu 80.000,- € um 25 %,
- von bis zu 1.000.000,- € um 20% und
- im Fall eines 1.000.000,- € übersteigenden Wertes um 10 %
gesenkt. Hierbei wird der nach den bisher geltenden Regeln zu ermittelnde Grundsteuerbetrag um die obigen prozentualen Anteile reduziert. Bei der Ermittlung des für den jeweiligen Prozentsatz maßgeblichen Gesamtwertes aller Immobilien sind im Übrigen solche Grundstücke nicht mitzurechnen, die außerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Gemeinde liegen.
Einfaches Beispiel: Wer nach bisheriger Berechnung und nach Berücksichtigung aller etwaiger bislang schon möglichen Reduzierungen in 2019 z. B. 300,00 € EN.F.I.A. zu zahlen hätte, der wird jetzt – sofern der Gesamtwert seines Immobilienvermögens 60.000,- € nicht übersteigt – nur noch 210,- € zu zahlen haben.
Bei näherer Betrachtung ergibt sich, dass die Neuregelung gerade vermögenden und sehr vermögenden Immobilieneigentümern in absoluten Zahlen die größten Steuergeschenke beschert und insofern in Anbetracht der Situation in Griechenland mindestens zweifelhaft ist. In absoluten Zahlen ergibt sich:
Eine eher bedürftige Familie, die beispielsweise in Larisa in einer Eigentumswohnung lebt, die einen objektiven Wert von 40.000,- EUR hat und bei 80 m2 im 2. Stock bislang ca. 115,- € EN.F.I.A. in 2019 zu zahlen hatte, darf sich über eine Ersparnis von 34,50 EUR freuen (115,- EUR – 30% x 115,- EUR).
Demgegenüber darf sich der Eigentümer einer Villa in Vouliagmeni (eher reicher Vorort von Athen) mit 500m2 Wohnfläche, der bislang ca. 7.930,- EUR EN.F.I.A. in 2019 zu zahlen hatte, über einen Nachlass von 10% und damit 793,- EUR freuen.