Am 29.07.2020 hat das Griechische Parlament das Gesetz 4714/2020 verabschiedet, mit welchem eine günstige pauschale Einkommensteuer für ausländische Rentner in Griechenland eingeführt wurde: Einkommen wird unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit einem Steuersatz von 7% besteuert. Im Einzelnen gilt:
„[…] Eine im Ausland rentenberechtigte natürliche Person, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegt, unterfällt mit ihrem im Ausland anfallenden Einkommen dem alternativen Steuersatz des Artikels 5 Absatz 2 […]“ … von 7%.
Bei hohen Einkünften (Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) kann die Steuer erheblich gesenkt werden, wenn der Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegt wird.
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