Wofür bekommen Anwälte eigentlich Geld? Das beantwortet das Amtsgericht Leverkusen in einem Urteil. Weitere Beteiligte: Der chinesische Kaiser, ein Maler, ein wunderschöner Hahn und drei Goldstücke.
Das Gericht hatte einen Streit zwischen Mandant und Anwalt über die Höhe der Vergütung zu entscheiden. Im Urteil ist zu lesen:
[…] Wer eine anwaltliche Leistung in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen. Für die Höhe der Vergütung kommt es nicht auf die beanspruchte Zeit oder den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit an, sondern allein auf den Gebührenwert nach Gesetz. Diesen hat der Kläger zutreffend in Rechnung gestellt.
Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. »Wie viel kostet das?« fragte der Kaiser. »Drei Goldstücke«, antwortete der Maler. »Findest Du das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?«. Da sprach der Maler: »Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn.«
So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme seines Wissens angemessen vergütet wird […].
AG Leverkusen, Urteil vom 27.05.2020, Volltext:
Der Maler, der chinesische Kaiser und der Hahn