Schein und Sein zur Senkung der Grundsteuer / EN.F.I.A. in Griechenland für 2019

Senkung ENFIA / Grundsteuer 2019 Griechenland
Senkung ENFIA / Grundsteuer 2019 Griechenland

Wie angekündigt hat die neue Regierung die in Griechenland jährlich zu zahlende Grundsteuer ( EN.F.I.A.) mit Gesetzt vom 31.07.2019 bereits für das Steuerjahr 2019 gesenkt. Daran gibt es an sich nichts zu deuten. Wenn aber die Frage danach gestellt wird, in welcher Höhe EN.F.I.A. gesenkt wurde und wer davon profitiert, werden die Schlagzeilen schnell verwirrend. „Senkung um bis zu 30% !“ ist in den Medien zu lesen. Schön und gut, aber: 30% wovon? Und was macht das aus? Und für wen?

Die Reduzierung der EN.F.I.A. Steuer durch das Gesetz 4621/2019 im Einzelnen:

Die von natürlichen Personen (die Reduzierung gilt nicht für juristische Personen!) zu zahlende EN.F.I.A. Steuer wird bei einem Gesamtwert (objektiver Wert) aller im Eigentum einer Person stehenden Immobilien

  • von bis zu 60.000,- € um 30%,
  • von bis zu 70.000,- € um 27%,
  • von bis zu 80.000,- € um 25 %,
  • von bis zu 1.000.000,- € um 20% und
  • im Fall eines 1.000.000,- € übersteigenden Wertes um 10 %

gesenkt. Hierbei wird der nach den bisher geltenden Regeln zu ermittelnde Grundsteuerbetrag um die obigen prozentualen Anteile reduziert. Bei der Ermittlung des für den jeweiligen Prozentsatz maßgeblichen Gesamtwertes aller Immobilien sind im Übrigen solche Grundstücke nicht mitzurechnen, die außerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Gemeinde liegen.

Einfaches Beispiel: Wer nach bisheriger Berechnung und nach Berücksichtigung aller etwaiger bislang schon möglichen Reduzierungen in 2019 z. B. 300,00 € EN.F.I.A. zu zahlen hätte, der wird jetzt – sofern der Gesamtwert seines Immobilienvermögens 60.000,- € nicht übersteigt – nur noch 210,- € zu zahlen haben.

Bei näherer Betrachtung ergibt sich, dass die Neuregelung gerade vermögenden und sehr vermögenden Immobilieneigentümern in absoluten Zahlen die größten Steuergeschenke beschert und insofern in Anbetracht der Situation in Griechenland mindestens zweifelhaft ist. In absoluten Zahlen ergibt sich:

Eine eher bedürftige Familie, die beispielsweise in Larisa in einer Eigentumswohnung lebt, die einen objektiven Wert von 40.000,- EUR hat und bei 80 m2 im 2. Stock bislang ca. 115,- € EN.F.I.A. in 2019 zu zahlen hatte, darf sich über eine Ersparnis von 34,50 EUR freuen (115,- EUR – 30% x 115,- EUR).

Demgegenüber darf sich der Eigentümer einer Villa in Vouliagmeni (eher reicher Vorort von Athen) mit 500m2 Wohnfläche, der bislang ca. 7.930,- EUR EN.F.I.A. in 2019 zu zahlen hatte, über einen Nachlass von 10% und damit 793,- EUR freuen.

Immobilienerwerb und Finanzamt 2.0 in Griechenland

Nachdem das Griechische Finanzministerium zusammen mit der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen (Α.Α.Δ.Ε. , Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων) schon seit einigen Jahren die Möglichkeiten zur elektronischen Abgabe von Steuer- und anderen Erklärungen vorantreibt, soll diese Vereinfachung jetzt auch (zunächst in einer Testphase) den Immobilienkauf erfassen.

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Neue Einheitswerte in Griechenland… was bringt´s?

Mit Beschluss des Finanzministeriums (veröffentlicht am 12.06.2018 im Regierungsblatt, siehe unten) wurden die für Immobilien maßgeblichen Einheitswerte (αντικειμενικές αξίες) in Griechenland angepasst.


Achtung: Die geänderten Einheitswerte gelten in 2018 nur für die Berechnung der Grundsteuer (ENFIA). Für alle dinglichen Rechte (Verkauf, Schenkung, Erbschaft etc.) bleibt es in 2018 noch bei den bisherigen Werten. Die jetzt beschlossenen neuen Werte sollen für diese Geschäfte erst ab dem 01.01.2019 gelten. Je nach Auswirkung kann im Einzelfall also Abwarten oder Beeilen richtig sein…


Was sich wie ändert

Änderungen werden durch die Entscheidung des Finanzministeriums bei der Ermittlung des Steuerwerts im Rahmen des Einheitswertsystems für innerhalb eines Bebauungsplans belegene Immobilien eingeführt.

Unverändert bleiben leider die sogenannten Handelsfaktoren (συντελεστές εμπορικότητας).


Worum geht es bei den Handelsfaktoren: Der steuerliche Einheitswert einer Immobilie wird grundsätzlich durch eine Multiplikation der Quadratmeter mit einem für die Zone, in der die Immobilie liegt, festgelegten Preis (in Euro) bestimmt. Dieser Wert wird dann unter Umständen nochmal mit dem Handelsfaktor multipliziert. Liegt dieser Faktor in einer Geschäftsstraße in Athen – ungeachtet des Umstands, dass dort vielleicht alle Geschäfte tatsächlich dauerhaft geschlossen sind – wegen der „guten Lage“ bei 5, ergibt sich eine unrealistisch hohe Steuer.


Die sogenannten Preise der jeweiligen Zonen (es gibt insgesamt 10.216 Zonen) ändern sich durch den Beschluss grob wie folgt:

  • in 2.122 Zonen erfolgt eine Reduzierung des Preises,
  • 4.302 Zonen erfahren keine Veränderung und
  • in 3.792 Zonen wird der Preis erhöht.

Die einzelnen Preise ergeben sich aus der detaillierten Liste, die in dem unten verlinkten Dokument zu finden ist.

Darüber hinaus wurden die Grenzbeträge der Steuerstufen 1 und 3 leicht erhöht, so dass mehr Immobilien, die zuvor der nächsthöheren Stufe zuzuordnen waren, nun in die niedrigere Stufe fallen. Es gelten folgende Stufen für die Berechnung des ENFIA:

Weiter wurde auch die Steuerfreigrenze für die Zusatzsteuer von 200.000 EUR auf 250.000 EUR erhöht.

Es wird damit gerechnet, dass die jetzigen Änderungen dazu führen, dass 23% aller Immobilieneigentümer in 2018 eine geringere Grundsteuer zu zahlen haben werden, für 62% soll diese unverändert bleiben, 12% müssen mit einer Erhöhung zwischen 1-50 EUR rechnen, 2,3% werden voraussichtlich mit einer Erhöhung von 50-200 EUR rechnen müssen und 0,7% haben eine Erhöhung von mehr als 200 EUR zu befürchten.

Ähnlich soll es sich für juristische Personen verhalten, bei denen 61% mit einer Reduzierung, 25% mit keiner Veränderung und 5% mit einer Erhöhung bis 50 EUR zu rechnen haben sollen.

Den Volltext des Beschlusses des Finanzministeriums, veröffentlicht am 12.06.2018 im Regierungsblatt, finden Sie hier:

Beschluss des Finanzministeriums zu neuen Einheitswerten

Offizielle und bereinigte Zusammenfassung der Gesetze zum EN.F.I.A. vom 10.01.18

Die „Unabhängige Behörde für staatliche Einnahmen“ (griechische Behörde, die keiner Kontrolle durch die Regierung oder durch eine andere Behörde unterliegt, sondern ausschließlich der Kontrolle durch das Parlament, neu geschaffen in 2016) hat eine bereinigte Zusammenfassung aller Gesetze und Regelungen zum EN.F.I.A. (Ενιαίου Φόρου Ιδιοκτησίας Ακινήτων (ΕΝ.Φ.Ι.Α.), jährliche Grundbesitzsteuer in Griechenland) erstellt und veröffentlicht. Zielsetzung war es, wegen der vielen und unübersichtlichen einzelnen Änderungen eine Fassung zu schaffen, mit der Bürger und Finanzämter in Griechenland besser arbeiten können. Die Kodifizierung ist aktuell bis zum Gesetz ν.4509/2017. Text in griechischer Sprache.

Gesetze und Regelungen zum EN.F.I.A.