Eine Steuernummer ist erforderlich, damit die Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden kann.
Insbesondere wenn Immobilien Teil des Erbes sind, ist eine Erbschaftsannahme und Überschreibung der Immobilien auf den Erben nur möglich, wenn zuvor die Erbschaftssteuererklärung abgegeben wurde.
Die Beantragung und Erteilung einer Steuernummer kann unkompliziert und schnell durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass bei bestehender Steuernummer die nochmalige Beantragung unter Strafe steht.