(Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht erschöpfend und können eine anwaltliche Beratung im Einzelfall ausdrücklich nicht ersetzen, für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keinerlei Haftung übernommen werden.)
Die praxisrelevantesten Fristen bei einem Erbfall nach griechischem Recht oder mit Bezug zu Griechenland sind die
Frist für die Erklärung der Erbschaftssteuer, die
Frist für eine „Testamentsanfechtung“ (Feststellung der Unwirksamkeit) und die
Frist für die Erbausschlagung.
Daneben können noch andere Fristen zu beachten sein, beispielsweise die zur Kündigung einer Mietwohnung des Erblassers oder die Frist zur Klageerhebung durch die Erben gegen den Empfänger einer Schenkung des Erblassers.