Nach Art. 1836 gr. BGB kann den Plichtteilserben oder deren Nachfahren unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur Klage gegen den Empfänger einer Schenkung des Erblassers zustehen, wenn wegen der Schenkung unter anderem der Pflichterbteil geschmälert wurde. Diese Klage ist binnen einer Frist von zwei Jahren ab dem Tod des Erblassers einzureichen.