Die Tätigkeit als Makler und der Maklervertrag wurden in Griechenland durch die Art. 197 bis 204 des Gesetzes 4072/2012 teilweise neu geregelt. Daneben wird der Maklervertrag in Griechenland auch durch die Art. 703 bis 707 des griechischen BGB (gr. BGB) geregelt.
Einen kurzen Überblick über wesentliche Regelungen zur Tätigkeit als Makler in Griechenland, insbesondere zu Fragen der Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um in Griechenland dauerhaft der Maklertätigkeit nachzugehen oder um gelegentlich als deutscher Makler in Griechenland tätig zu werden, finden Sie -> hier.
Eine Übersicht zu den Regelungen des griechischen Rechts zum Maklervertrag hinsichtlich Form, Inhalt und den jeweiligen Rechten und Pflichten finden Sie -> hier.
Bitte beachten Sie, dass die hier zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen nicht erschöpfend sind und eine Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl im Einzelfall nicht ersetzen können.