Die Erbschaftssteuererklärung ist in Griechenland
- binnen einer Frist von 6 Monaten einzureichen, wenn der Erblasser in Griechenland verstorben ist und
- binnen einer Frist von einem Jahr einzureichen, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist oder die Erben (Vermächtnisnehmer) zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland lebten.