Bei der Erklärung der Erbschaftssteuer in Griechenland ggf. erforderliche Dokumente und Bescheinigungen sind:
- die Sterbeurkunde,
- ggf. eine Abschrift des Testaments, wenn ein solches existiert,
- ein Erbschein oder eine Bescheinigung der zuständigen städtischen oder gemeindlichen Behörde über den Grad der Verwandtschaft zum Erblasser,
- eine Bescheinigung des zuständigen Gerichts darüber, dass kein Testament (wenn das Erbrecht auf gesetzlicher Erbfolge beruht) oder kein neueres Testament (wenn das Erbrecht auf testamentarischer Erbfolge beruht), veröffentlicht wurde,
- eine Bescheinigung über das Alter eines Nießbrauchberechtigten, wenn für die Ermittlung des Werts des Niebrauchs das Alter des Berechtigten zu berücksichtigen ist,
- die Dokumente, aus denen sich im Fall der Vertretung die Vertretungsmacht ergibt (im Fall der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung, z.B. Vollmacht, gerichtliche Vormundsbestellung u.ä.)
- die Dokumente, mit denen ggf. ein für die Entstehung der Steuerpflicht späteres Datum nachgewiesen werden soll,
- alle Nachweise für etwaige Schulden des Nachlasses (gem. Gesetz 2961/2001 Artikel 67).