Oder: Was ist das und wer darf sie machen?
Wird eine Übersetzung zu privaten oder wirtschaftlichen Zwecken benötigt (beispielsweise die Übersetzung einer Internetseite, einer Produktbeschreibung oder ähnliches), dann kann diese Übersetzung von jedem gemacht werden. Weder ist der Beruf des „Übersetzers“ bzw. „Dolmetschers“ geschützt, noch ist der Nachweis irgendeiner Qualifikation erforderlich, weder in Deutschland, noch in Griechenland ((Stand 2019)). Jeder kann als Dolmetscher oder Übersetzer seine Dienste anbieten. Also: Jeder kann, egal ob er´s kann.
Wird die Übersetzung jedoch zur Vorlage bei einer Behörde (beispielsweise beim Finanzamt oder vor Gericht) benötigt, dann sind diese Übersetzungen nicht viel wert: Behörden erkennen üblicherweise nur solche Übersetzungen an, die durch die hierzu berechtigten Personen und Stellen gefertigt wurden, kurz: „Offizielle Übersetzungen“. Das hat seinen Grund in den rechtlichen Regelungen hierzu:
In Griechenland bestehen nach griechischem Recht zur Verwendung in Griechenland genau drei Möglichkeiten, offizielle Übersetzungen erstellen zu lassen:
- Übersetzung durch einen Rechtsanwalt
Nach Artikel 36 Abs. 2 des Gesetzes 4194/2013 (Gesetz zur Anwaltschaft oder Rechtsanwaltsgesetz, – Κώδικας περί Δικηγόρων) darf jeder Rechtsanwalt ((nicht ganz jeder: Der Rechtsanwalt muss in Griechenland zur Anwaltschaft zugelassen sein und er muss auch griechischer Staatsbürger sein.)) offizielle Übersetzungen von einer fremden in die griechische Sprache machen ((ebenso auch von der griechischen Sprache in eine fremde Sprache. Das dürfte allerdings selten gewünscht sein, denn eine offizielle Übersetzung in eine fremde Sprache wird in Griechenland kaum zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten benötigt. Sofern in Griechenland eine offizielle Übersetzung in eine fremde Sprache zur Vorlage im Ausland gefertigt wird, ist keineswegs garantiert, dass diese Übersetzung im Ausland anerkannt wird, denn dort gelten regelmäßig andere Regelungen dazu, wann eine Übersetzung „offiziell“ ist.)). Diese Übersetzungen sind von jeder Justiz- oder Verwaltungsbehörde Griechenlands uneingeschränkt anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen eingehalten wurden: Der Übersetzung ist eine beglaubigte Kopie des übersetzten Dokuments beizufügen. Weiter hat der Rechtsanwalt, der die Übersetzung gefertigt hat zu bestätigen, dass er über ausreichende Kenntnis der Sprache verfügt. Jede von einem griechischen Rechtsanwalt unter Einhaltung dieser Voraussetzungen gefertigte Übersetzung ist von jeder griechischen Justiz- und Verwaltungsbehörde uneingeschränkt anzuerkennen. - Übersetzungsdienst des Außenministeriums
Nach den Regelungen der Absätze 2, 3 , 4 und 5 des Artikels 22 des Gesetzes 3566/2007 können beglaubigte Übersetzungen weiter durch den Übersetzungsdienst des Griechischen Außenministeriums erstellt werden. - Staatliche Ionische Universität Korfu
Absolventen des Übersetzungsstudiengangs der staatlichen Ionischen Universität auf Korfu sind ebenfalls befugt, offizielle Übersetzungen zu fertigen, die anzuerkennen sind.
Sämtliche sonstigen Übersetzungen von Übersetzungsbüros und entsprechenden Dienstleistern sind jedenfalls niemals offizielle Übersetzungen zur Verwendung in Griechenland im obigen Sinn, sofern sie nicht durch einen Rechtsanwalt als solche „bestätigt“ wurden.